Liebe Kunden und Geschäftspartner, zum 31. Juli 2023 habe ich mein Sachverständigenbüro in Oppenheim geschlossen. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen, das Sie mir durch Ihre Auftragserteilung entgegengebracht haben. Mit freundlicher WERTSCHÄTZUNG Volker Riedel 

Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren / Mediatorinnen  freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. 

Ich bin nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e. V. ausgebildeter Mediator und begleite Sie auf dem Weg in ein friedvolles Miteinander. Außerdem bin ich Mitglied im Bundesverband für Mediation (BM).

Mediation ist für alle Konflikte angesagt, wenn die beteiligten Konfliktparteien nach dem Ende des Konflikts noch miteinander, zu tun haben müssen, sollen, oder wollen. Dies gilt also für Konflikte zwischen: Eltern, Arbeitskollegen oder Geschäftspartner, Wohnungseigentümer, Nachbarn, Geschwister und Verwandte.  

Bereiche der Mediation

  • Wohnungseigentum
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachbarschaft
  • Familie
  • Internationale Konflikte
  • Umwelt
  • Öffentlicher und privater Baubereich
  • Wirtschaft (Arbeit, Gesellschaft, Kunden)
  • Schule
  • Gemeinwesen
  • Sport
  • Bürgerbeteiligung bei Großprojekten

Die Beteiligten eines Konflikts entscheiden in der Mediation selbst über Lösungen des Konflikts. Der Konflikt wird nicht durch einen Dritten (Richter) entschieden, vielmehr entscheiden die Parteien selbst und autonom, wie sie ihre Probleme lösen wollen. Sie werden dabei von der Mediatorin oder vom Mediator aktiv unterstützt. Die Vereinbarungen, die von den Parteien in der Mediation erarbeitet werden, können dieselbe Verbindlichkeit erhalten wie streitige gerichtliche Entscheidungen.

Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Verfahren, das in logischen Schritten, die aufeinander aufbauen, durchgeführt wird. Bevor man damit beginnt, über die konkreten Probleme sofort zu reden, was die Parteien natürlich am liebsten täten, wird zunächst geklärt, ob Mediation überhaupt das geeignete Verfahren ist in Bezug auf die Streitparteien und in Bezug auf die Konfliktinhalte. Hierzu werden die Erwartungen der Konfliktparteien an das Verfahren abgefragt und ihnen danach das Mediationsverfahren und auch die Prinzipien, auf die sich die Konfliktparteien einigen müssen, erklärt. Wenn sich die Parteien auf das Mediationsverfahren einlassen, wird ein Arbeitsbündnis (oft auch schriftlich) geschlossen, in dem alle für die Parteien notwendigen Regeln und die für das Mediationsverfahren zwingend erforderlichen Prinzipien enthalten sein müssen. Im zweiten Schritt ermittelt der Mediator einen ersten Sachstand um daraus mit den Parteien die Themenliste der jeweiligen Probleme, die geregelt werden müssen, zu erarbeiten. In der dritten Phase wird der Mediator darauf Wert legen, dass alle Parteien, die an der Mediation teilnehmen, zunächst ihre Vorstellungen und Wünsche, wie sie sich die Lösung des Problems vorstellen, artikulieren. Diese Vorstellungen sind üblicherweise, sonst gäbe es ja kaum einen Konflikt, unterschiedlich. Wenn diese Phase der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen erfolgt ist, dann ist es meist nicht schwierig, in Phase 4 des Mediationsverfahrens, Optionen aller Art durchzuspielen und die Lösung zu finden, die die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die gefundenen Lösungen für alle Themen werden nun in der letzten Phase in Konfliktfeldern, die juristischer Natur sein können mit den jeweils beratenden Außenanwälten durchgesprochen, um zu gewährleisten, dass die angedachte Lösung auch tatsächlich umsetzbar, gerecht und fair ist und keine Partei „ über den Tisch“ gezogen wird. Erst nach allseits erfolgter rechtlicher Beratung wird die endgültige und von beiden Seiten getragene Vereinbarung in der Form geschlossen, die notwendig ist, um sie rechtlich genauso verbindlich zu gestalten wie eine gerichtliche Entscheidung.

Phasen der Mediation 

Phase 1 
Das Arbeitsbündnis

Phase 2
Erarbeiten der Themen

Phase 3
Übergang von den Positionen zu den Interessen und den Bedürfnissen

Phase 4
Optionen

Phase 5
Einigung


Prinzipien der Mediation

Offenheit und Informiertheit
Die Konfliktparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle entscheidungserheblichen Vorgänge und Fakten, sie werden entsprechende Auskünfte erteilen und diese belegen.

Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien können sich untereinander zur Verschwiegenheit über die Inhalte und Ergebnisse der Mediation verpflichten. Für den Mediator ist die Verschwiegenheit Pflicht.

Allparteilichkeit
Der Mediator versteht beide Parteien.

Eigenverantwortung/ Autonomie
Die Konfliktpartner müssen in einem Mediationsprozess ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahrnehmen können.

Freiwilligkeit
Das Mediationsverfahren kann von den Konfliktparteien jederzeit beendet werden. Diese Entscheidung muss nicht begründet oder gerechtfertigt werden.

Rechtliche Informationen
Die Konfliktpartner lassen sich spätestens vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung parteilich rechtlich beraten.


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