Liebe Kunden und Geschäftspartner, zum 31. Juli 2023 habe ich mein Sachverständigenbüro in Oppenheim geschlossen. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen, das Sie mir durch Ihre Auftragserteilung entgegengebracht haben. Mit freundlicher WERTSCHÄTZUNG Volker Riedel 

Leistungen

Mein Beratungs- und Tätigkeitsbereich umfasst neben der Wertermittlung nach nationalen und internationalen Standards auch Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung nach HGB, IAS, IFRS. Unter anderem biete ich Beleihungswertgutachten, Due Diligence, Portfoliobewertungen sowie Miet- und Pachtwertermittlungen. Dabei bin ich nicht auf Rheinhessen und das Rhein-Main-Gebiet begrenzt, sondern im gleichen Maße auch überregional und im europäischen Ausland tätig.

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

  • bei Kauf- oder Verkaufsabsicht
  • für steuerliche Angelegenheiten
  • bei Trennung oder Scheidung
  • zur Vermögensfeststellung
  • in Erbfällen

Beleihungswertgutachten gemäß BelWertV

  • für Kreditinstitute
  • für Eigentümer

Gutachterliche Stellungnahmen

Beratung zu immobilienspezifischen Fragestellungen

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten

Die von mir verwendeten Wertermittlungsmethoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren, Residualwertmethode etc.) orientieren sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Objektspezifische Besonderheiten und Anforderungen werden individuell im Rahmen der Beauftragung der Wertermittlung abgestimmt, um eine zielorientierte Problemlösung zu erreichen. Fachspezifische Beratung ist hierbei Bestandteil der Auftragserfüllung. Absolute Vertraulichkeit sowie umfassende Fachkompetenz sind garantiert.

Auftraggeber

Zu meinen Auftraggebern zähle ich Privatpersonen und Unternehmen, Banken und Versicherungen, sowie Rechtsanwälte und Gerichte, aber auch Städte und Gemeinden. Für sie bin ich in Deutschland und im europäischen Ausland tätig.

Honorar

Die Kosten für gutachterliche Leistungen setzen sich im Regelfall aus dem Honorar, den Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zusammen. Das Honorar bestimmt sich nach dem konkreten Arbeits- und Zeitaufwand und ist von der Art der Immobilie, dem Schwierigkeitsgrad der Wertermittlung, der Wertkategorie sowie eventuellen Besonderheiten (z. B. Rechte und Belastungen) abhängig. 

Ich kalkuliere für meine Kunden nach einheitlichen Honorarrichtwerten und spreche ggf. anfallende Sonderkosten schon im Vorfeld mit Ihnen ab. Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Dabei orientiere ich mich an der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Auf Wunsch bin ich bereit Pauschalvereinbarungen zu treffen. Für eine erste Einschätzung zur Erstellung von Verkehrswertgutachten können Sie die Honorarrichtlinie des BVS heranziehen:  hier downloaden

Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen (z. B. verauslagte Gebühren für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis oder Auszüge aus der Kaufpreissammlung) stelle ich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Beratungen und gutachterliche Stellungnahmen sowie Mediationsverfahren berechne ich nach vorheriger Absprache pauschal oder nach Stundenaufwand.